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Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen


Online-Informationsveranstaltung zum Thema Krankenkassenförderung 2023 am 31.Januar 2023 für Bielefelder Selbsthilfegruppen

Die Bielefelder Selbsthilfegruppen waren am Dienstag, den 31.01. von 18 bis 20 Uhr, zu einer Online-Informationsveranstaltung via Zoom zum Thema Krankenkassenförderung 2023 eingeladen.
Ludger Düchting als zuständiger Sachbearbeiter der AOK NordWest informierte über das Antragsverfahren, erläuterte, wie die Anträge auszufüllen sind, wie viel Geld in diesem Jahr zur Verfügung steht und was sich gegenüber dem Vorjahr geändert hat.
Nachstehend sind die erläuternden Präsentationsfolien der Veranstaltung bereitgestellt.


Pauschalförderung bzw.
Kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V

Pauschalförderanträge der Bielefelder Selbsthilfegruppen sind jeweils bis zum 31. März des Förderjahres an die federführende Krankenkasse zu richten. Das ist aktuell die AOK NordWest. Ansprechpartner:

AOK NORDWEST
Ludger Düchting
Team Prävention
Serviceregion Ostwestfalen-Lippe
58079 Hagen

Bei Rückfragen erreichen Sie Herrn Düchting unter
Telefon: 0800 26 55 50 25 49
oder per Mail: ludger.duechting@nw.aok.de

Projektförderung bzw.
Krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V

Für zeitlich begrenzte Vorhaben der Selbsthilfegruppen können jederzeit Anträge auf krankenkassenindividuelle Selbsthilfefördertung (Projektförderung) gemäß § 20h SGB V bei den Krankenkassen vor Ort gestellt werden.



 

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